Fragenkatalog des Ausschuss für Soziales und Gesundheit
des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zur Anhörung eines

Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Landesblindengesetzes

am

Mittwoch, dem 14. Januar 2009

in Schwerin

 

Fragenkatalog

 

1.   Wie hoch schätzen Sie die durch den Gesetzentwurf entstehende Kostenverlagerung in die Blindenhilfe ein?

 

2.   In welchem Umfang sind diese Kosten Ihres Erachtens im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe eingeplant?

 

3.   Wie stellt sich die Einkommenssituation von blinden und sehbehinderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern dar?

 

4.   Welchen Berufen gehen blinde und sehbehinderte Menschen überwiegend nach?

 

5.   Wie hoch ist der Anteil der blinden und sehbehinderten Menschen an den Arbeitslosen im Land und im Bund?

 

6.   Wie haben sich die Empfängerzahlen von Blindengeld entwickelt?

 

7.   Welche Prognose geben Sie für die künftige Entwicklung der Empfänger ab?

 

8.   Welche weiteren Anmerkungen haben Sie zu dem vorliegenden Gesetzentwurf?

 

9.   Welche Erkenntnisse haben Sie zur Höhe des Landesblindengeldes in anderen Bundesländern und wie gestalten sich die dortigen behindertenbedingten Mehrbedarfe im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern?

 

10. Ist der behindertenbedingte Mehrbedarf in Mecklenburg-Vorpommern höher als in Bundesländern, die auch nach der von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern    

      angedachten Absenkung ein wesentlich geringeres Landesblindengeld zahlen?

 

11. Wie bewerten Sie im deutschlandweiten Vergleich die Höhe des gegenwärtigen und des von der Landesregierung angedachten zukünftigen Landesblindengeldes mit Blick auf die allgemeine gegenwärtige und die nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zukünftige Finanzkraft unseres Bundeslandes im bundesdeutschen Maßstab?

 

12. Welche Hilfsmittel benötigt ein blinder oder hochgradig sehbehinderter Mensch beispielhaft zur alltäglichen Bewältigung des Tagesablaufes, zur beruflichen Integration und zur Freizeitgestaltung (alles bitte beispielhaft) und mit welchen aktuellen Anschaffungs- sowie dauerhaften Kosten sind diese gegebenenfalls verbunden?

 

13. Welche Hilfsmittel wurden seit 1992 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gestrichen?

 Welche Hilfsmittel werden nur noch teilweise und in welcher prozentualen oder absoluten Höhe bezuschusst?

 Welche Hilfsmittel wurden gar nicht in den Katalog aufgenommen (ggf. bitte beispielhaft benennen).

 

14. Welche Qualitätsstandards sind Ihnen aus anderen Bundesländern bekannt, die diese zur Grundlage für die Festlegung ihres landesspezifischen Blindengeldes herangezogen  

      haben und welche Nachteile wurden von anderen Bundesländern anerkannt, die blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ausgeglichen werden sollten?

 

15. Wie bewerten Sie die Begründung der Landesregierung im Gesetzentwurf zur Notwendigkeit der Kürzung des Landesblindengeldes, die wie folgt lautet: Mit der   

      Gesetzesänderung wird die für die 5. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvereinbarung in den Ziffern 330 und 332 (Anm. d. Red.: Finanzpolitik - Orientierungslinien sowie Überprüfung aller Leistungsgesetze) umgesetzt und die Leistungshöhe an die Standards vergleichbarer Länder angepasst.“

Wie bewerten Sie darüber hinaus die Begründung zur Kürzung des Landesblindengeldes, die lautet, dass die anderen Bundesländer ihr Landesblindengeld in den letzten Jahren auch gekürzt hätten?

 

16. Welche parlamentarischen oder außerparlamentarischen Aktionen oder Aktivitäten für den Erhalt oder die Erhöhung des Landesblindengeldes sind Ihnen aus anderen

      Bundesländern bekannt?

Gibt es nach Ihrer Kenntnis Bundesländer, die über eine Erhöhung des Landesblindengeldes nachdenken - wenn ja, welche sind dies und welche Begründungen werden durch diese für eine mögliche Erhöhung angeführt?

 

17. Wie bewerten Sie, im Wissen darum, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse über die Einkommenssituation blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen im Land sowie über deren notwendige zusätzliche Ausgaben infolge ihrer Sehbehinderung vorliegen und die Landesregierung sich bis zum 13.10.2008 auch keine Kenntnisse darüber angeeignet hat, die geplante Kürzung des Landesblindengeldes durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen?

In welchem Zusammenhang stehen nach Ihrer Auffassung das Landesblindengeld und das Einkommen der blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen?

 

18. Wie bewerten Sie den mit dem Gesetzentwurf im Paragrafen 5 neu hergestellten, direkten Zusammenhang zwischen der Gewährung des Landesblindengeldes und dem Ausschluss von der Leistung bezogen auf die unterstellte Weigerung der Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, einer Fort- oder Weiterbildung bzw. Umschulung?

Wie viele solcher Verweigerungsfälle sind Ihnen ggf. bekannt und wo liegen aus Ihrer Sicht die eigentlichen Probleme bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen?

 

19. Wie beurteilen Sie den im neu angefügten Paragrafen 15a geplanten Härtefonds hinsichtlich seiner Ausrichtung, seiner finanziellen Ausstattung und seiner möglichen  

      Wirksamkeit?

Weiche mögliche Kollision mit anderen Sozialhilfeleistungen sehen Sie bei Inanspruchnahme des Fonds durch behinderte Menschen?

Sollte dieser Fonds aus Ihrer Sicht auch für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen nutzbar sein oder ergäbe sich daraus ggf. eine Kollision mit der Blindenhilfe?

 

20. Inwieweit sehen Sie die Einbeziehung des Integrationsförderrates (IFR) in die Umsetzung des Härtefonds durch dessen bisherigen gesetzlichen Auftrag im Rahmen des

       Landesbehindertengleichstellungsgesetzes gedeckt bzw. als sinnvoll und leistbar an oder welche Änderungen wären aus Ihrer Sicht notwendig?

 

21. Welche anderen Unterstützungsleistungen neben dem Blindengeld für Menschen mit Behinderungen sind Ihnen aus anderen Bundesländern bekannt?

 

22. Wie und für wen sollten nach Ihrer Auffassung die Gelder des geplanten Härtefonds verwendet werden?

 

23. Ist die Höhe der eingestellten Mittel des Härtefonds ausreichend?

 

24. Wie beurteilen Sie die Entwicklung der Kaufkraft des Landesblindengeldes seit der letzten Erhöhung des Landesblindengeldes 1999 unter Beachtung der Geldentwertung (Inflation)?

 

25. Welche Ausgaben werden aus Ihrer Sicht von den Betroffenen durch das Landesblindengeld getätigt?

 

26. Welche Unterstützungsmaßnahmen erwarten und/oder benötigen Sehbehinderte aus Ihrer Sicht?