Fragenkatalog
des Ausschuss für Soziales und Gesundheit
des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zur Anhörung eines
Gesetzentwurfs
zur Neuregelung des Landesblindengesetzes
am
Mittwoch, dem
14. Januar 2009
in Schwerin
Fragenkatalog
1.
Wie hoch schätzen Sie die durch den Gesetzentwurf entstehende Kostenverlagerung
in die Blindenhilfe ein?
2.
In welchem Umfang sind diese Kosten Ihres Erachtens im Bereich der
überörtlichen Sozialhilfe eingeplant?
3.
Wie stellt sich die Einkommenssituation von blinden und sehbehinderten Menschen
in Mecklenburg-Vorpommern dar?
4.
Welchen Berufen gehen blinde und sehbehinderte Menschen überwiegend nach?
5.
Wie hoch ist der Anteil der blinden und sehbehinderten Menschen an den
Arbeitslosen im Land und im Bund?
6.
Wie haben sich die Empfängerzahlen von Blindengeld entwickelt?
7.
Welche Prognose geben Sie für die künftige Entwicklung der Empfänger ab?
8.
Welche weiteren Anmerkungen haben Sie zu dem vorliegenden Gesetzentwurf?
9.
Welche Erkenntnisse haben Sie zur Höhe des Landesblindengeldes in anderen
Bundesländern und wie gestalten sich die dortigen behindertenbedingten
Mehrbedarfe im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern?
10. Ist der behindertenbedingte
Mehrbedarf in Mecklenburg-Vorpommern höher als in Bundesländern, die auch nach
der von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
angedachten Absenkung ein wesentlich geringeres Landesblindengeld
zahlen?
11. Wie bewerten Sie im
deutschlandweiten Vergleich die Höhe des gegenwärtigen und des von der
Landesregierung angedachten zukünftigen Landesblindengeldes mit Blick auf die
allgemeine gegenwärtige und die nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II
zukünftige Finanzkraft unseres Bundeslandes im bundesdeutschen Maßstab?
12. Welche Hilfsmittel benötigt ein
blinder oder hochgradig sehbehinderter Mensch beispielhaft zur alltäglichen
Bewältigung des Tagesablaufes, zur beruflichen Integration und zur
Freizeitgestaltung (alles bitte beispielhaft) und mit welchen aktuellen
Anschaffungs- sowie dauerhaften Kosten sind diese gegebenenfalls verbunden?
13. Welche Hilfsmittel wurden seit 1992 aus dem Leistungskatalog der
Krankenkassen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gestrichen?
Welche Hilfsmittel werden nur noch teilweise
und in welcher prozentualen oder absoluten Höhe bezuschusst?
Welche
Hilfsmittel wurden gar nicht in den Katalog aufgenommen (ggf. bitte
beispielhaft benennen).
14. Welche Qualitätsstandards sind Ihnen aus anderen Bundesländern
bekannt, die diese zur Grundlage für die Festlegung ihres landesspezifischen
Blindengeldes herangezogen
haben und welche Nachteile
wurden von anderen Bundesländern anerkannt, die blinden und hochgradig
sehbehinderten Menschen ausgeglichen werden sollten?
15. Wie bewerten Sie die Begründung der Landesregierung im Gesetzentwurf
zur Notwendigkeit der Kürzung des Landesblindengeldes, die wie folgt lautet: „Mit der
Gesetzesänderung wird die
für die 5. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvereinbarung in den
Ziffern 330 und 332 (Anm. d. Red.: Finanzpolitik - Orientierungslinien sowie
Überprüfung aller Leistungsgesetze) umgesetzt und die Leistungshöhe an die
Standards vergleichbarer Länder angepasst.“
Wie bewerten Sie darüber hinaus die Begründung zur
Kürzung des Landesblindengeldes, die lautet, dass die anderen Bundesländer ihr
Landesblindengeld in den letzten Jahren auch gekürzt hätten?
16. Welche parlamentarischen oder außerparlamentarischen Aktionen oder
Aktivitäten für den Erhalt oder die Erhöhung des Landesblindengeldes sind Ihnen
aus anderen
Bundesländern bekannt?
Gibt es nach Ihrer Kenntnis Bundesländer, die über
eine Erhöhung des Landesblindengeldes nachdenken - wenn ja, welche sind dies
und welche Begründungen werden durch diese für eine mögliche Erhöhung
angeführt?
17. Wie bewerten Sie, im Wissen darum, dass der Landesregierung keine
Erkenntnisse über die Einkommenssituation blinder und hochgradig sehbehinderter
Menschen im Land sowie über deren notwendige zusätzliche Ausgaben infolge ihrer
Sehbehinderung vorliegen und die Landesregierung sich bis zum 13.10.2008 auch
keine Kenntnisse darüber angeeignet hat, die geplante Kürzung des
Landesblindengeldes durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen?
In welchem Zusammenhang stehen nach Ihrer Auffassung
das Landesblindengeld und das Einkommen der blinden und hochgradig
sehbehinderten Menschen?
18. Wie bewerten Sie den mit dem Gesetzentwurf im Paragrafen 5 neu
hergestellten, direkten Zusammenhang zwischen der Gewährung des
Landesblindengeldes und dem Ausschluss von der Leistung bezogen auf die
unterstellte Weigerung der Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, einer Fort-
oder Weiterbildung bzw. Umschulung?
Wie viele solcher Verweigerungsfälle sind Ihnen ggf.
bekannt und wo liegen aus Ihrer Sicht die eigentlichen Probleme bei der
Aufnahme einer Beschäftigung oder der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme für
blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen?
19. Wie beurteilen Sie den im neu angefügten Paragrafen 15a geplanten
Härtefonds hinsichtlich seiner Ausrichtung, seiner finanziellen Ausstattung und
seiner möglichen
Wirksamkeit?
Weiche mögliche Kollision mit anderen
Sozialhilfeleistungen sehen Sie bei Inanspruchnahme des Fonds durch behinderte
Menschen?
Sollte dieser Fonds aus Ihrer Sicht auch für blinde
und hochgradig sehbehinderte Menschen nutzbar sein oder ergäbe sich daraus ggf.
eine Kollision mit der Blindenhilfe?
20. Inwieweit sehen Sie die Einbeziehung des Integrationsförderrates
(IFR) in die Umsetzung des Härtefonds durch dessen bisherigen gesetzlichen
Auftrag im Rahmen des
Landesbehindertengleichstellungsgesetzes
gedeckt bzw. als sinnvoll und leistbar an oder welche Änderungen wären aus
Ihrer Sicht notwendig?
21. Welche anderen
Unterstützungsleistungen neben dem Blindengeld für Menschen mit Behinderungen
sind Ihnen aus anderen Bundesländern bekannt?
22. Wie und für wen sollten nach
Ihrer Auffassung die Gelder des geplanten Härtefonds verwendet werden?
23. Ist die Höhe der eingestellten
Mittel des Härtefonds ausreichend?
24. Wie beurteilen Sie die
Entwicklung der Kaufkraft des Landesblindengeldes seit der letzten Erhöhung des
Landesblindengeldes 1999 unter Beachtung der Geldentwertung (Inflation)?
25. Welche Ausgaben werden
aus Ihrer Sicht von den Betroffenen durch das Landesblindengeld getätigt?
26. Welche
Unterstützungsmaßnahmen erwarten und/oder benötigen Sehbehinderte aus Ihrer
Sicht?