Liebe Leserinnen und Leser,
im Sozialausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern fand heute die
öffentliche Anhörung über den Gesetzentwurf zur Kürzung des Landesblindengeldes
statt. Renate Reymann, Präsidentin des DBSV, war als Zuhörerin dabei und sagte
in einer ersten Stellungnahme: "Das war eine starke Vorstellung, die die
Sachverständigen heute abgeliefert haben. Die Landesregierung wurde ganz
deutlich in ihre Schranken gewiesen."
Als Vertreter des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins Mecklenburg-Vorpommern
(BSVMV), des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und
Beruf (DVBS) und des Vereins der Blindenwohlfahrt Neukloster sprachen Gudrun
Buse, Uwe Boysen und Werner Sill vor dem Ausschuss.
Sie hoben zum wiederholten Mal hervor, dass das Blindengeld unverzichtbar ist,
um behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu finanzieren und damit
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem wurde deutlich darauf hingewiesen,
dass durch die Kürzung des Landesblindengeldes mit einer steigenden Zahl von
Anträgen auf Blindenhilfe zu rechnen sei, was die angestrebten Einsparungen
weitgehend zunichte machen dürfte.
Dass der vorliegende Gesetzentwurf eine sauber recherchierte Analyse der
Lebenssituation blinder und sehbehinderter Menschen vermissen lässt, beklagte
Dr. Martin Scriba von der Evangelischen Landeskirche
Mecklenburg-Vorpommern, der sich gegen eine Kürzung des Landesblindengeldes
aussprach. Genauso klar ist die Haltung des Integrationsförderrats und der LAG
Selbsthilfe. Auf Nachfragen stellte sich heraus, dass auch die Mehrheit der im
DPWV zusammengeschlossenen Verbände für die unveränderte Beibehaltung des
Landesblindengelds ist.
"Wir hoffen sehr, dass der Sozialausschuss den Gesetzentwurf zurückweisen
wird", erklärte Renate Reymann. "Das wäre ein deutliches Signal
dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen in diesem Land ernst genommen
werden."
Über die weitere Entwicklung des Blindengeldkampfes in Mecklenburg-Vorpommern
hält Sie "dbsv-direkt" auf dem Laufenden.
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