Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern am 14.01.2009

 

Im September des vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen in den Sozialausschuss verwiesen.

Am 14. Januar 2009 waren Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Sozialausschuss geladen.

In ihren Stellungnahmen und in den vor den Ausschussmitgliedern gehaltenen Redebeiträgen wurde klar und deutlich formuliert, dass alle Experten den vorliegenden Entwurf entschieden ablehnen.

 

Als einer der Anzuhörenden hatten wir Rückenstärkung von fast 50 blinden und sehbehinderten Zuhörern und deren Begleitpersonen.

In unserer Stellungnahme kam wiederholt ganz deutlich zum Ausdruck, dass  das Blindengeld ein unverzichtbarer Nachteilsausgleich für uns Betroffene ist, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu finanzieren. Nur so ist eine gleichberechtigte, selbständige Teilnahme am Leben der Gesellschaft möglich.

 

Im Übrigen kommen wir zu der Einschätzung, dass die von der Landesregierung

 geplante Kürzung des Blindengeldes nicht zu den erhofften Einsparungen führen

wird, da mit einer steigenden Zahl von Anträgen auf ergänzende Blindenhilfe nach

§ 72 SGB XII zurechnen sei. Demzufolge würde nur eine Kostenverlagerung auf die Kommunen vorgenommen werden.

Wir kritisieren, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse zur Situation blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen vorlagen, und dass keine Folgekostenabschätzung vorgenommen wurde.

 

Wir hoffen sehr, dass die Mitglieder des Sozialausschusses nicht nur beeindruckt von unserem großen Engagement sind, sondern dass sie unsere Argumente ernst nehmen und den vorliegenden Gesetzentwurf zurückweisen werden.

 

Nach unserer Information wird der Sozialausschuss im Februar nochmals zu einer abschließenden Beratung zusammenkommen, um danach eine Beschlussempfehlung für die Landtagssitzung am 4. März 2009 vorzubereiten.

 

 

Rostock, den 15.01.2009

 

Gudrun Buse

Landesvorsitzende