Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern am 14.01.2009
Im
September des vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung von
Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen in den Sozialausschuss
verwiesen.
Am
14. Januar 2009 waren Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung vor dem
Sozialausschuss geladen.
In
ihren Stellungnahmen und in den vor den Ausschussmitgliedern gehaltenen
Redebeiträgen wurde klar und deutlich formuliert, dass alle Experten den vorliegenden
Entwurf entschieden ablehnen.
Als
einer der Anzuhörenden hatten wir Rückenstärkung von fast 50 blinden und
sehbehinderten Zuhörern und deren Begleitpersonen.
In
unserer Stellungnahme kam wiederholt ganz deutlich zum Ausdruck, dass das Blindengeld
ein unverzichtbarer Nachteilsausgleich für uns Betroffene ist, um
behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu finanzieren. Nur so ist eine
gleichberechtigte, selbständige Teilnahme am Leben der Gesellschaft möglich.
Im Übrigen kommen wir
zu der Einschätzung, dass die von der Landesregierung
geplante Kürzung des Blindengeldes nicht zu
den erhofften Einsparungen führen
wird, da mit einer
steigenden Zahl von Anträgen auf ergänzende Blindenhilfe nach
§ 72 SGB XII
zurechnen sei. Demzufolge würde nur eine Kostenverlagerung auf die Kommunen
vorgenommen werden.
Wir kritisieren, dass der Landesregierung
keine Erkenntnisse zur Situation blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen
vorlagen, und dass keine Folgekostenabschätzung vorgenommen wurde.
Wir hoffen sehr, dass die Mitglieder des
Sozialausschusses nicht nur beeindruckt von unserem großen Engagement sind,
sondern dass sie unsere Argumente ernst nehmen und den vorliegenden
Gesetzentwurf zurückweisen werden.
Nach unserer Information wird der Sozialausschuss im
Februar nochmals zu einer abschließenden Beratung zusammenkommen, um danach
eine Beschlussempfehlung für die Landtagssitzung am 4. März 2009 vorzubereiten.
Rostock, den 15.01.2009
Gudrun Buse
Landesvorsitzende